Der Dreijahresplan
Der Bereich “Transparente Verwaltung” auf der Webseite der Claudiana wurde in Anwendung des gesetzesvertretenden Dekrets Nr. 33 vom 14. März 2013 - Neuregelung der Öffentlichkeitsarbeit, Transparenz und Kommunikation seitens der öffentlichen Verwaltung eingerichtet.
Darin sind für alle Nutzer die Informationen über die Zielsetzungen der Fachhochschule für Gesundheitsberufe Claudiana, deren Organisation, verfügbare Ressourcen sowie Daten über die ausgeführten Tätigkeiten abrufbar.
Die Seiten des Bereichs „Transparente Verwaltung” ermöglichen den Nutzern eine Kontrolle über die institutionellen Aufgaben der Schule und über die Art und Weise des Einsatzes öffentlicher Mittel.
Wer immer daran interessiert ist, kann die Veröffentlichung von Dokumenten oder Informationen verlangen, deren Veröffentlichung in der geltenden Regelung vorgesehen ist.
Transparenzbeauftragter und Verantwortlicher für Korruptionsvorbeugung im Sinne des Gesetzes Nr. 190/2012 und des Art. 43, Abs. 1, des gesetzesvertretenden D
Allgemeine Akten
Die Landesfachhochschule Claudiana verfügt über keine Prüfstelle. Diese Kompetenzen werden von der Prüfstelle der Landesregierung übernommen.
Bozen, 28.01.2015
Die Bestätigung der Prüfstelle zur Erfüllung der Veröffentlichungsverpflichtungen des Jahres 2014 wird vom Verantwortlichen für die Transparenz der Claudiana veröffentlicht.
Bozen, 28.01.2016
Die Bestätigung der Prüfstelle zur Erfüllung der Veröffentlichungsverpflichtungen des Jahres 2015 wird vom Verantwortlichen für die Transparenz der Claudiana veröffentlicht.
Bozen, 31.03.2017
Die Bestätigung der Prüfstelle zur Erfüllung der Veröffentlichungsverpflichtungen des Jahres 2016 wird vom Verantwortlichen für die Transparenz der Claudiana veröffentlicht.
Bozen, 02.05.2018
Die Bestätigung der Prüfstelle zur Erfüllung der Veröffentlichungsverpflichtungen des Jahres 2017 wird vom Verantwortlichen für die Transparenz der Claudiana veröffentlicht.
Bozen, 30.04.2019
Die Bestätigung der Prüfstelle zur Erfüllung der Veröffentlichungsverpflichtungen des Jahres 2018 wird vom Verantwortlichen für die Transparenz der Claudiana veröffentlicht.
Bozen, 31.07.2020
Die Bestätigung der Prüfstelle zur Erfüllung der Veröffentlichungsverpflichtungen des Jahres 2019 wird vom Verantwortlichen für die Transparenz der Claudiana veröffentlicht.
Bozen, 29.06.2021
Die Bestätigung der Prüfstelle zur Erfüllung der Veröffentlichungsverpflichtungen des Jahres 2020 wird vom Verantwortlichen für die Transparenz der Claudiana veröffentlicht.
Die Organe des Instituts werden von der Landesregierung ernannt; es sind folgende:
der Institutsrat,
der Präsident/die Präsidentin des Institutsrates,
der wissenschaftliche Leiter/die wissenschaftliche Leiterin.
Die Organe des Instituts bleiben drei Jahre lang im Amt.
Die Besoldung der Organe erfolgt nach den einschlägigen Landesbestimmungen.
Ernennung durch die Landesregierung mit Beschluss Nr. 1251 vom 27.11.2018
Wiederernennung durch die Landesregierung mit Beschluss Nr. 1038 vom 30.11.2021
Präsident:
Prof. Priv.-Doz. Mag. Dr. Dr. Klaus Eisendle, MBA - Präsident des Fachhochschulrates
Dauer des Auftrags: 3 Jahre
Vergütungen in Zusammenhang mit der Übernahme des Amtes: jährliche Bruttoentlohnung von € 50.000,00
Einkommenserklärung: 2018
Erklärung Inhaberschaft andere Ämter/andere Beauftragungen
Unvereinbarkeitserklärung
Vermögenserklärung und jährliche Änderung: 2019
Einkommens- und Vermögenserklärungen der Ehegattin und der Verwandten innerhalb des zweiten Grades
Mitglieder:
Dr. Adolf Engl - Dr. Adolf Engl, Präsident des Institutsrates
Dauer des Auftrags: 3 Jahre
Vergütungen in Zusammenhang mit der Übernahme des Amtes: monatliche Bruttoentlohnung von € 600,00 + Sitzungszulage von € 150,00 pro Sitzung
Erklärung Inhaberschaft andere Ämter/andere Beauftragungen
Unvereinbarkeitserklärung
Vermögenserklärung und jährliche Änderung: 2019
Einkommens- und Vermögenserklärungen der Ehegattin und der Verwandten innerhalb des zweiten Grades
RA Chiara Bombardelli, externe Expertin im Bereich Rechtswissenschaften
Dauer des Auftrags: 3 Jahre
Vergütungen in Zusammenhang mit der Übernahme des Amtes: monatliche Bruttoentlohnung von € 600,00 + Sitzungszulage von € 150,00 pro Sitzung
Einkommenserklärung: 2018
Erklärung Inhaberschaft andere Ämter/andere Beauftragungen
Unvereinbarkeitserklärung
Vermögenserklärung und jährliche Änderung: 2019
Einkommens- und Vermögenserklärungen des Ehegatten und der Verwandten innerhalb des zweiten Grades
Einkommens- und Vermögenserklärungen der Verwandten innerhalb des zweiten Grades
Mitglieder der Kontrollorgane:
Ernennung durch die Landesregierung vom 09/05/2023
Dr.in Giulia Albano - Vorsitzender
Dr. Enrico Gastaldelli - Mitglieder
Dr. David Feichter - Mitglieder
Die Organe der Claudiana werden von der Landesregierung ernannt; es sind folgende:
der Fachhochschulrat (FHR),
der Präsident/die Präsidentin des FHR,
der wissenschaftliche Leiter/die wissenschaftliche Leiterin der Claudiana.
Die Organe der Claudiana bleiben drei Jahre lang im Amt.
Die Besoldung der Organe erfolgt nach den einschlägigen Landesbestimmungen.
Präsident:
Prof. Priv.-Doz. Mag. Dr. Dr. Klaus Eisendle, MBA
Ernennung durch die Landesregierung mit Beschluss Nr. 714 vom 04.10.2022
Dauer des Auftrags: 3 Jahre
Mitglieder:
Ernennung durch die Landesregierung mit Beschluss Nr. 714 vom 04.10.2022
Dauer des Auftrags: 3 Jahre
Vergütungen in Zusammenhang mit der Übernahme des Amtes: Beschluss der Landesregierung Nr. 1550 vom 22.12.2015
Dr.in Sabrina Balduzzi, Vertreterin des Generaldirektors des Sanitätsbetriebes - übt den Auftrag ohne Vergütung aus
Dr.in Marianne Siller, Pflegedirektorin des Sanitätsbetriebes - übt den Auftrag ohne Vergütung aus
Dr. Mirco Rizzi, Vertreter der Studiengangsleiter und -leiterinnen, der Tutoren und Tutorinnen und der Qualitätsbeauftragten; - übt den Auftrag ohne Vergütung aus
Dr. Christoph Mayr, Vertreter der wissenschaftlichen Berater und Beraterinnen der Studiengänge - übt den Auftrag ohne Vergütung aus
Thea Leiter als Studentenvertreterin
Dr. Adolf Engl, Präsident des Instituts für die Sonderausbildung in Allgemeinmedizin (Beschlüsse Nr. 966 vom 25.09.2018) - übt den Auftrag ohne Vergütung aus
An den Sitzungen des Fachhochschulrates nehmen der wissenschaftliche Leiter, Doz. Dr. med. Univ. Michael Mian, Prof. a.c., und der Direktor der Claudiana, Dr. Guido Bocchio, mit beratender Stimme teil.
Wissenschaftlicher Leiter:
Doz. Dr. med. Univ. Michael Mian, Prof. a.c.
Ernennung durch die Landesregierung mit Beschluss Nr. 121 vom 05.03.2024
Dauer des Auftrags: 3 Jahre
Vergütungen in Zusammenhang mit der Übernahme des Amtes: jährliche Bruttoentlohnung von € 39.600,00
Die Organe des Instituts werden von der Landesregierung ernannt; es sind folgende:
der Institutsrat,
der Präsident/die Präsidentin des Institutsrates,
der wissenschaftliche Leiter/die wissenschaftliche Leiterin.
Die Organe des Instituts bleiben drei Jahre lang im Amt.
Die Besoldung der Organe erfolgt nach den einschlägigen Landesbestimmungen.
Präsident:
Dr. Adolf Engl
Ernennung durch die Landesregierung mit Beschluss Nr . 966 vom 25.09.2018
Dauer des Auftrags: 3 Jahre
Wiederernennung durch die Landesregierung mit Beschluss Nr. 937 vom 02.11.2021
Mitglieder:
Ernennung durch die Landesregierung mit Beschluss Nr . 966 vom 25.09.2018
Dauer des Auftrags: 3 Jahre
Wiederernennung durch die Landesregierung mit Beschluss Nr. 937 vom 02.11.2021
Die Organe des Instituts werden von der Landesregierung ernannt; es sind folgende:
Dr.in Pamela Visani
Dr.in Cristina Pizzini
Dr.in Emanuela Zazzetta
Dr. Matthias Klauser
Dr. Klaus Eisendle (Präsident des Fachhochschulrates)
An den Sitzungen des Institutsrates nimmt der wissenschaftliche Leiter mit beratender Stimme teil.
Wissenschaftlicher Leiter:
Dr. Giuliano Piccoliori
Ernennung durch die Landesregierung mit Beschluss Nr. 63 vom 05.02.2019
Dauer des Auftrags: 3 Jahre
Vergütungen in Zusammenhang mit der Übernahme des Amtes: jährliche Bruttoentlohnung von € 39.600,00
Unvereinbarkeitserklärung
Wiederernennung durch die Landesregierung mit Beschluss Nr. 48 vom 25.01.2022
Unvereinbarkeitserklärung
Das politisch organisatorische Organ der Claudiana ist die Landesregierung der Provinz Bozen. Sie legt das Programm der Studiengänge, die aktiviert werden, fest, bestimmt die notwendigen Finanzierungen durch die Genehmigung von Haushaltsvoranschlägen und Rechnungslegungen, legt den Stellenplan der MitarbeiterInnen fest, genehmigt das Statut der Claudiana und deren Änderungen.
Die Verletzung der Mitteilungsspflichten bringt eine Verwaltungsbuße von € 500,00 bis € 10.000,00 zu Lasten der für die unterlassene Mitteilung verantwortlichen Person mit sich und die entsprechende Maßnahme wird auf der Website der Verwaltung veröffentlicht (Artikel 47 GvD vom 14. März 2013, Nr. 33).
Bisher ist keine Verhängung von Strafen wegen unterlassener Mitteilung der Daten bekannt (letzte Aktualisierung am 13.08.2018).
Die Claudiana ist eine Organisation mit einer einzigen Direktion mit zwei Bereichen: Verwaltung und Didaktik.
Direktion:
Telefon: 0471 067300
Fax: 0471 067310
info@claudiana.bz.it
direktion@pec.claudiana.bz.it
Inhaber von Aufträgen zur Zusammenarbeit und Beratung
Veröffentlichung der Inhaber von Aufträgen in der staatlichen Datenbank PerlaPA (ab dem 1.1.2018)
"Nei casi di cui al comma 1, nei limiti dei dati effettivamente contenuti nelle banche dati di cui al medesimo comma, i soggetti di cui all'articolo 2-bis adempiono agli obblighi di pubblicazione previsti dal presente decreto, indicati nell'Allegato B, mediante la comunicazione dei dati, delle informazioni o dei documenti dagli stessi detenuti all'amministrazione titolare della corrispondente banca dati e con la pubblicazione sul proprio sito istituzionale, nella sezione “Amministrazione trasparente”, del collegamento ipertestuale, rispettivamente, alla banca dati contenente i relativi dati, informazioni o documenti, ferma restando la possibilità per le amministrazioni di continuare a pubblicare sul proprio sito i predetti dati purché identici a quelli comunicati alla banca dati" (GvD Nr. 33/2013, Art.9-bis Abs.2).
Verbindung mit dem Leistungsregister
Schreiben Sie in den Abschnitt „Verwaltung“: Landesfachhochschule für Gesundheitsberufe (SN: 94086360214)
Rechtsgrundlagen:
Bereichsübergreifender Kollektivvertrag (BÜKV) für die Führungskräfte 17.9.2003, abgeändert mit BÜKV vom 5.7.2007. Bereichsabkommen für die Führungskräfte des Landes vom 11.11.2009
Entlohnung der Führungskräfte
A. Besteuerbares Jahreseinkommen:
Es ist das gesamte besteuerbare Jahreseinkommen der Führungskräfte unter der Zeile 1 der von der Verwaltung ausgestellten einheitlichen Bescheinigung über die Einkünfte aus nicht selbständiger Arbeit (Mod. CUD).
B. Zusatzentlohnung für Führungsauftrag (bereits im Jahreseinkommen laut Punkt A enthalten):
Funktionszulage: Sie ist das Ergebnis der Grundlage von monatlich brutto 1.725,53 € multipliziert mit dem der Führungsstruktur zugewiesenen Koeffizienten.
Ergebniszulage: Sie beträgt durchschnittlich 20% der Funktionszulage für 12 Monate. Die individuelle Zuweisung erfolgt im Ausmaß von 0% bis 25% im Rahmen des zugeteilten Fonds und aufgrund der Leistungsbeurteilung. Koeffizient: 1,9
Keine weiteren Direktionsaufträge
Die Claudiana ist eine Organisation mit einer einzigen Direktion mit zwei Bereichen: Verwaltung und Didaktik.
Die Claudiana verfügt, wie im Art. 11 des Statutes festgehalten, ausschließlich über zur Verfügung gestelltes Personal:
Das Sanitätspersonal - vom Südtiroler Sanitätsbetrieb
Das Verwaltungspersonal - von der Landesverwaltung
Aktuell wurden keine Aufträge an eigenes Personal erteilt (Aktualisierungsdatum 16.08.2018)
Es finden Anwendung:
Der Kollektivvertrag der Autonomen Provinz Bozen für das Verwaltungspersonal: http://www.provinz.bz.it/verwaltung/personal/personal-landesdienst/gesetze-bestimmungen/liste-kollektivvertraege.asp
Der Bereichskollektivvertrag vom 7. April 2005 für das Sanitätspersonal: http://www.provinz.bz.it/gesundheit-leben/gesundheit/gesundheitspersonal/kollektivvertraege-im-landesgesundheitsdienst.asp
Die Gesamtsumme der Produktivitätsprämie 2013: € 38.846,30
Die Landesfachhochschule Claudiana verfügt über keine interne Prüfstelle.
Diese Kompetenzen werden von der Prüfstelle der Landesregierung übernommen: http://www.landtag-bz.org/de/pruefstelle.asp
Durchschnittliche, effektiv an die Bediensteten der Landesverwaltung ausbezahlte Leistungsprämien
Gesamtbetrag der bereitgestellten und ausbezahlten Prämien
Es handelt sich um abgestelltes Personal des Südtiroler Sanitätsbetriebes und der Autonomen Provinz Bozen; daher gelten die diesbezüglichen Kollektivverträge.
Die Landesfachhochschule Claudiana verfügt über keine beaufsichtigten öffentlichen Körperschaften.
Die Landesfachhochschule Claudiana verfügt über keine beteiligten Gesellschaften.
Die Landesfachhochschule Claudiana verfügt über keine kontrollierten privatrechtlichen Körperschaften.
Die Landesfachhochschule Claudiana verfügt über keine Körperschaften.
Direktion
Lorenz-Böhler-Straße 13, - 39100 Bozen
T: +39 0471 067300
F: +39 0471 067310
direktion@claudiana.bz.it
Beschlüsse des Verwaltungsrates 2024
Beschlüsse des Verwaltungsrates 2023
Im Sinne der Veröffentlichungs- und Transparenzpflichten (gemäß Beschluss der Nationalen Antikorruptionsbehörde (ANAC) Nr. 264 vom 20. Juni 2023, geändert und ergänzt durch Beschluss Nr. 601 vom 19. Dezember 2023) wird auf folgenden Link verwiesen: www.ausschreibungen-suedtirol.it/
Art. 1 des GvD Nr. 91/2011 sieht die Verpflichtung vor, ein Dokument, welches als "Plan der Indikatoren und vorgesehene Bilanzergebnisse" bezeichnet wird, den öffentlichen Verwaltungen vorzulegen, wobei präzisiert wird, dass man als öffentliche Verwaltungen, die Verwaltungen gemäß Art. 1, Absatz 2, des Gesetzes vom 31. Dezember 2009, Nr. 196, bezeichnet, mit Ausnahme der Regionen, der örtlichen Körperschaften, ihrer eigenen Anstalten und instrumentalen Einrichtungen und den Einrichtungen des nationalen Gesundheitsdienstes.
Bruneck - Andreas-Hofer-Straße 17/A - Kondominium Alexandra
Bp.334, m.A. 27, Blatt 11 Kat. A10 (7 Räume) und Bp.334, m.A. 26, Blatt 11 Kat. A10 (4,5 Räume)
Dauer: 6 Jahre (01.10.2017 – 30.09.2023)
Jahresmiete: € 31.200,00
Eigentümer: Schileo Riccardo
Leihvertrag über Subkonzession zur Nutzung des podologischen Ambulatoriums in Bozen, Gscheibter Turmweg 18, mit "Zentrum für Podologie Südtirol - cooperativa O.n.l.u.s."
Dauer: 3 Jahre (01.04.2019 - 31.03.2022 – Mindestnutzung 240 Tage)
Benutzungskosten: € 30.796,60
Im Sinne von Artikel 4, Dekret des Präsidenten des Ministerrates vom 25.09.2014 verfügt die Claudiana über keine Dienstwagen.
Die Claudiana verfügt über kein eigenes Bewertungsorgan.
Bozen, 31.07.2020
Die Bestätigung der Prüfstelle zur Erfüllung der Veröffentlichungsverpflichtungen des Jahres 2019 wird vom Verantwortlichen für die Transparenz der Claudiana veröffentlicht.
Bozen, 29.06.2021
Die Bestätigung der Prüfstelle zur Erfüllung der Veröffentlichungsverpflichtungen des Jahres 2020 wird vom Verantwortlichen für die Transparenz der Claudiana veröffentlicht.
Bozen, 22.08.2022
Die Bestätigung der Prüfstelle zur Erfüllung der Veröffentlichungsverpflichtungen des Jahres 2021 wird vom Verantwortlichen für die Transparenz der Claudiana veröffentlicht.
Bozen, 28.07.2023
Die Bestätigung der Prüfstelle zur Erfüllung der Veröffentlichungsverpflichtungen des Jahres 2022 wird vom Verantwortlichen für die Transparenz der Claudiana veröffentlicht.
Bozen, 09.07.2024
Die Bestätigung der Prüfstelle zur Erfüllung der Veröffentlichungsverpflichtungen des Jahres 2023 wird vom Verantwortlichen für die Transparenz der Claudiana veröffentlicht.
Es sind keine Anmerkungen des Rechnungshofes eingetroffen, die die Organisation und Tätigkeiten der Verwaltung oder der einzelnen Büros zum Gegenstand hatten (Art. 31, GvD Nr. 33/2013).
Art. 10, Absatz 5 und Art. 32, Absatz 2, Buchst. a) des GvD Nr. 33/2013 – Verbuchte Kosten der Dienste:
Die Bezahlung der Rechnungen erfolgt seit dem Jahr 2013 innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum.
SWIFT: RZSBIT21103
IBAN: IT 62 F 08081 11601 000301007777
Die Landesfachhochschule für Gesundheitsberufe führt keine öffentlichen Bauten durch.
Die Planung und die Raumordnung ex Art. 39 des GvD Nr. 33/2013 fallen nicht in den Zuständigkeitsbereich der Landesfachhochschule für Gesundheitsberufe.
Die Umweltinformationen ex Art. 40 des GvD Nr. 33/2013 fallen nicht in den Zuständigkeitsbereich der Landesfachhochschule für Gesundheitsberufe.
Veröffentlichung nicht erforderlich.
Die außerordentlichen Maßnahmen und Notfälle ex Art. 42 des GvD Nr. 33/2013 fallen nicht in den Zuständigkeitsbereich der Landesfachhochschule für Gesundheitsberufe.
Piano Nazionale Anticorruzione
https://www.anticorruzione.it/-/delibera-n.-605-del-19-dicembre-2023-aggiornamento-2023-pna-2022
Linee Guida whistleblowing
https://www.anticorruzione.it/-/del.311.2023.linee.guida.whistleblowing