Anagrafische Daten der Lehrpersonen
Vor Beginn der ersten Unterrichtstätigkeit müssen die anagrafischen Daten mittels dem „Formular Dozentendaten“ dem für den Studiengang zuständigen Sekretariat übermittelt werden. Der Vordruck ist vollständig auszufüllen.
Rückvergütung von Spesen
Spesen können generell nur erstattet werden, wenn sie durch die Ausübung von Leistungen an der Claudiana entstanden sind. Reise, Parkplatz und Verpflegung werden erstattet, wenn die Entfernung des Wohnsitzes zur Claudiana größer als 10 km oder die einfache Fahrtstrecke nicht innerhalb von 30 Minuten zu bewältigen ist. Übersteigt die Entfernung des Wohnsitzes zur Claudiana 100 km, kann die Claudiana auf Anfrage eine Unterkunft zur Verfügung stellen.
Für die Rückerstattung der Spesen muss die Vorlage „Fahrtspesen Dozenten“ ordnungsgemäß ausgefüllt, unterschrieben und zusammen mit den Belegen in Original der Studiengangsleitung übermittelt werden.