Der sprachliche Einstufungstest der Claudiana findet im Jänner und im August am Sitz der Claudiana Lorenz-Böhler-Straße 13, Bozen, statt.
Teilnahmebedingungen und Befreiung
Die Teilnahme am sprachlichen Eignungstest ist für alle Studienbewerber:innen verpflichtend, die keinen entsprechenden Sprachnachweis besitzen. Absolventen von Oberschulen mit italienischer Matura sind von der italienischen Teilprüfung freigestellt, entsprechend werden Absolventen von Oberschulen mit deutschsprachiger Matura von der Teilnahme an der deutschen Teilprüfung befreit. Diejenigen, die die Matura weder auf Deutsch noch auf Italienisch absolviert haben, müssen an beiden Testteilen teilnehmen.
Vom Test befreit sind jene Bewerber:innen, die im Besitz des Zweisprachigkeitsnachweises B2 oder C1 oder eines von der Claudiana anerkannten Sprachzertifikates sind . Befreit sind außerdem Bewerber:innen, welche den Sprachtest der Claudiana im Vorjahr bestanden haben, sowie Maturant:innen einer ladinischen Oberschule der Provinz Bozen (Paritätisches Schulsystem).
Anerkannte Sprachzertifikate
Ziele des Eignungstests
Durch den sprachlichen Eignungstest sollen die Studienbewerber:innen nachweisen, dass sie über ausreichende Kenntnisse der beiden Unterrichtssprachen (Deutsch und Italienisch) verfügen, um dem Unterrichtsgeschehen folgen und Ihr Studium an der Claudiana erfolgreich absolvieren zu können. Insbesondere sollen sie in beiden Sprachen in der Lage sein, mündlich und schriftlich dargebotene Texte, die sich auf die Studiensituation beziehen, zu verstehen, wiederzugeben und zu bearbeiten.
Inhalte des Eignungstests
1. Hörverstehen und Schreibkompetenz:
Es wird eine Vorlesungssituation simuliert: Ein etwa 60 Zeilen langer Text wird zweimal vorgelesen, wobei sich die Kandidaten während des Vortrags Notizen machen dürfen. Anschließend muss mit Hilfe der Notizen der Inhalt in gekürzter Form und in eigenen Worten wiedergegeben werden. Dafür haben sie 50 Minuten Zeit. Achtung: Zur Überprüfung der Schreibkompetenz muss die Textwiedergabe in der Prüfungssprache erfolgen.
2. Leseverstehen:
Ausgehend von einem Zeitungsartikel müssen Aufgaben zum Textverständnis bearbeitet werden. Die Kandidaten müssen den Text lesen und anschließend zwei schriftliche Aufgaben bearbeiten. Dabei müssen sie vorgegebene Aussagen den Textabsätzen korrekt zuordnen und vorgegebene Satzanfänge inhaltlich korrekt ergänzen. Für das Lesen des Textes und die Bearbeitung der Aufgaben stehen 40 Minuten zur Verfügung. Bewertet wird das inhaltliche Verständnis.
Bewertung
Hörverstehen: Maximal 20 Punkte
Schreibkompetenz: Maximal 6 Punkte
Leseverstehen: Maximal 10 Punkte
Der sprachliche Eignungstest gilt als bestanden, wenn mindestens 50% der maximalen Punktzahl (18/36 Punkten) erreicht wurden.
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